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Allgemeine Geschäftsbedingungen der GO AHEAD GmbH

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Leistungen der GO AHEAD GmbH,  vertreten durch die Geschäftsführer Frederick Iwans und Hanns-Ferdinand Müller, Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 Bonn, Telefon: 0228-9575088, Fax: 0228 9575060, E-Mail: info@go-ahead.de („GO AHEAD“), im Verhältnis zu ihren Auftraggebern und den gemäß diesen AGB gegründeten Gesellschaften.

1.2          Die Geltung von Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bzw. der Gesellschaften ist ausgeschlossen, auch wenn GO AHEAD diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsinhalt

2.1          Der Auftraggeber füllt das einschlägige Online-Bestellformular mit allen erforderlichen Daten aus, die für die Gründung einer Gesellschaft bzw. eines Unternehmens (nachfolgend zusammenfassend „Gesellschaft“) über GO AHEAD (englische Limited, irische Limited, UG, GmbH, KG, GbR, Einzelunternehmen und Holdings) erforderlich sind, und gibt die Online-Bestellung auf. Diese stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar. GO AHEAD bestätigt unverzüglich den Eingang des Bestellformulars und den Vertragsschluss per E-Mail. Mit dem Zugang dieser E-Mail beim Auftraggeber kommt der Vertrag zustande.

2.2          Soweit die Bestellung der Gesellschaftsgründung über GO AHEAD auf unternehmerisches Handeln ausgerichtet ist und die gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit des Auftraggebers unmittelbar vorbereitet, da dieser bereits seine Entscheidung zur Gesellschaftsgründung getroffen hat, besteht mangels Verbrauchereigenschaft des Auftraggebers kein Widerrufsrecht des Auftraggebers. Anderenfalls gilt § 5.

2.3          Grundsätzlich sind die von GO AHEAD zur Verfügung gestellten Unterlagen geeignet, die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister in Deutschland zu erreichen, während in anderen Ländern teilweise weitergehende Unterlagen erforderlich sind.

2.4          GO AHEAD übernimmt keine Garantie dafür, dass im Fall der Beauftragung der Gründung einer Limited die Eintragung im englischen bzw. irischen Handelsregister erfolgt. Die Eintragung als solche wie auch alle damit verbundenen Kosten sind Sache des Auftraggebers. Dies gilt auch für die Eintragung aller übrigen Gesellschaftsformen in die einschlägigen Handelsregister in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder etwaigen anderen europäischen Ländern.

2.5          GO AHEAD übernimmt keine Überprüfung des von dem Auftraggeber bzw. der Gesellschaft gewünschten Firmennamens auf Marken- und/oder sonstige Rechte Dritter. Diese Überprüfung obliegt dem Auftraggeber bzw. der Gesellschaft.

2.6          GO AHEAD gewährleistet nicht die Eintragbarkeit des vom Auftraggeber bzw. der Gesellschaft gewählten Firmennamens im deutschen oder ausländischen Handelsregister.

2.7          GO AHEAD weist ausdrücklich darauf hin, dass das Servicepaket nicht die Vertretung des Auftraggebers bzw. der gegründeten Gesellschaft gegenüber Dritten beinhaltet. Das Servicepaket umfasst und dient ausschließlich der Kommunikation und dem Austausch von Mitteilungen mit dem Companies House / Companies Registration Office (CRO).

§ 3 Vertragsschluss mit Dritten

3.1          Bestellt der Auftraggeber die Gesellschaftsgründung für einen Dritten (und übernimmt der Auftraggeber keinerlei Organ-Funktion), wird er GO AHEAD hierauf ausdrücklich unter Angabe des Vertretungsverhältnisses hinweisen, die dritte Person sowie die wirtschaftlich Berechtigten gemäß den geldwäscherechtlichen Bestimmungen gegenüber GO AHEAD identifizieren und einen Nachweis der Bevollmächtigung erbringen.

3.2          GO AHEAD behält sich in diesem Fall ausdrücklich vor, zunächst die dritte Person zu kontaktieren und den Vertragsschluss erst zu bestätigen, nachdem der Dritte gegenüber GO AHEAD eine ausdrückliche Zustimmung zur Beauftragung durch den Auftraggeber erteilt hat.

3.3          Legt der Auftraggeber GO AHEAD keine oder keine vollständigen Angaben zur dritten Person vor, so wird der Auftraggeber selbst ausschließlicher Vertragspartner von GO AHEAD.

§ 4 Vertragsübergang auf gegründete Gesellschaft

4.1          Nach dem Abschluss der Gesellschaftsgründung kann die gegründete Gesellschaft auf Anfrage und unter Voraussetzung der Zustimmung von GO AHEAD den zwischen GO AHEAD und dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag übernehmen, sofern die gegründete Gesellschaft eine eingetragene Betriebsstätte unterhält.

4.2          Sofern der Auftraggeber personengleich mit dem Vertretungsberechtigten der gegründeten Gesellschaft, wird er im Fall von Ziffer 4.1 das von GO AHEAD bereitgestellte Vertragsübergangsformular im Namen der gegründeten Gesellschaft unterzeichnen und an GO AHEAD zurückschicken.

4.3          Sofern der Auftraggeber nicht personengleich mit dem Vertretungsberechtigten der gegründeten Gesellschaft ist, müssen im Fall von Ziffer 4.1 der Vertretungsberechtigte oder die Vertretungsberechtigten der gegründeten Gesellschaft das von GO AHEAD bereitgestellte Vertragsübergangsformular unterzeichnen und an GO AHEAD zurückschicken.

4.4          Sofern bzw. solange GO AHEAD das Vertragsübergangsformular nicht gemäß Ziffer 4.2 bzw. Ziffer 4.3 wirksam unterzeichnet von der gegründeten Gesellschaft zurückerhält, bleibt der Auftraggeber gegenüber GO AHEAD vollumfänglich aus dem abgeschlossenen Vertrag verpflichtet.

§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher

Wenn Sie Verbraucher sind, und noch keine Entscheidung zur Gründung einer Gesellschaft getroffen haben, steht Ihnen folgendes Widerrufsrecht zu:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, den Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (GO AHEAD GmbH, Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 Bonn, Telefon: 0228-9575088, Fax: 0228 9575060, E-Mail: info@go-ahead.de)  mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die zur Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen Inhalt, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem Sie

ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und

Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 6 Zahlung

6.1          Mit Abschluss des Vertrages wird der im Bestellformular ausgewiesene Rechnungsbetrag von GO AHEAD in Rechnung gestellt und zusammen mit der Vertragsschlussbestätigung an den Auftraggeber übermittelt. Der Rechnungsbetrag wird mit dem Rechnungsdatum zur Zahlung fällig und ist spätestens binnen 14 Tagen ab dem Rechnungsdatum auszugleichen.

6.2          GO AHEAD nimmt die Gründung der Gesellschaft sowie weitere Leistungen erst dann vor, nachdem die in Rechnung gestellten Beträge bei GO AHEAD eingegangen ist. Dies gilt auch bei Bestellungen mit gewünschtem 24 oder 48 Stunden Schnellgründungsservice.

6.3          Bestellt der Auftraggeber mit der Gesellschaftsgründung auch ein Servicepaket von GO AHEAD, wird der entsprechende Rechnungsbetrag für das erste Vertragsjahr im Voraus zusammen mit dem Gründungsbetrag zur Zahlung fällig und in Rechnung gestellt.

6.4          Jeder Servicepaketvertrag umfasst einen Zeitraum von zwölf Monaten. Das erste Vertragsjahr beginnt mit dem Datum der Übermittlung der Anmeldung zum englischen/irischen Register durch GO AHEAD; GO AHEAD dokumentiert den Tag der Übermittlung.  Im Fall der Vertragsverlängerung gemäß Ziffer 8.1 stellt GO AHEAD jeweils den Rechnungsbetrag für das Folgejahr im Voraus zur Zahlung fällig.

6.5          Leisten die Gesellschaft bzw. der Auftraggeber für das Servicepaket trotz Fälligkeit nicht rechtzeitig oder nicht vollständig Zahlung, ist GO AHEAD berechtigt, nach dem Verstreichen einer per  Mahnung gesetzten Nachfrist von vier Wochen an die zuletzt mitgeteilte Anschrift der Gesellschaft die Service-Leistungen einzustellen.

6.6          Der Anspruch von GO AHEAD auf Ausgleich der Servicegebühr bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin des Servicepaketes bleibt davon unberührt. Der Gesellschaft bzw. dem Auftraggeber bleiben unbenommen, nachzuweisen, dass in diesem Fall ein niedrigerer Betrag angemessen ist.

6.7          Geraten die Gesellschaft bzw. der Auftraggeber mit dem Ausgleich eines Rechnungsbetrages in Verzug, ist GO AHEAD berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von EURO 5,00 zu verlangen und Verzugszinsen in Höhe von 9% – bzw. 5%, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist – über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Leisten die Gesellschaft bzw. der Auftraggeber auch auf eine nachfolgende Mahnung nicht binnen der darin gesetzten Frist, beauftragt GO AHEAD ein Inkassounternehmen mit dem Einzug der Forderung.

§ 7 Informationspflichten

7.1          Die Gesellschaft bzw. der Auftraggeber sind verpflichtet, GO AHEAD fortlaufend über alle etwaigen Änderungen der von ihnen gegenüber GO AHEAD angegebenen Daten unverzüglich schriftlich zu informieren. Das gilt insbesondere bezüglich der Postanschrift und der Erreichbarkeit per E-Mail.

7.2          Die Gesellschaft bzw. der Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, dass die Aktualität der gespeicherten Daten unerlässliche Voraussetzung für die Leistungserbringung durch GO AHEAD, insbesondere für die Weiterleitung von Schreiben des Companies House / CRO und anderer Behörden, aber auch für den Bestand der Gesellschaft ist. So sind die Gesellschaft bzw. der Auftraggeber verpflichtet, einmal jährlich gegenüber dem Companies House/ CRO ein Confirmation Statement / einen Annual Return sowie Jahresabschlüsse abzugeben. Hiermit wird die Richtigkeit der gespeicherten Daten und der Umstand, dass keine Änderungen innerhalb der Gesellschaft vorgenommen worden sind, bestätigt. Die Nichtabgabe der Erklärung sowie eine etwaige Fehlerhaftigkeit können zur Erhebung von Bußgeldern und zur Zwangslöschung der Gesellschaft führen. Soweit daher GO AHEAD das Confirmation Statement / den Annual Return sowie Jahresabschlüsse für die Gesellschaft bzw. den Auftraggeber im Rahmen des Servicepaketes abgeben soll, muss GO AHEAD auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Daten vertrauen können.

7.3          Verstöße der Gesellschaft bzw. des Auftraggebers gegen die Aktualisierungspflichten der Ziffern 7.1 und 7.2 gehen zu Lasten der Gesellschaft bzw. des Auftraggebers.

7.4          Die verspätete Einreichung von Unterlagen (Jahresabschlüsse, Annual Return, Confirmation Statement, Steuerunterlagen, Offenlegung der wirtschaftlich Berechtigten) gegenüber irischen/englischen/deutschen oder sonstigen Behörden kann zur Verhängung von Bußgeldern, Strafverfahren und zur Zwangslöschung der Gesellschaft aus dem entsprechenden Register führen. Die Bußgelder sind von der Gesellschaft bzw. vom Auftraggeber zu tragen, soweit sie GO AHEAD die erforderlichen Unterlagen nicht fristgerecht geliefert haben. Liegt eine Insolvenz der Gesellschaft vor, so sind diese bzw. der Auftraggeber verpflichtet, dies unverzüglich gegenüber GO AHEAD anzuzeigen.

7.5          Sämtliche Gesellschaftsbeschlüsse und gemäß Statutory Books erforderlichen Dokumente sind nach englischem / irischem Recht zwingend am Registered Office, also unter der entsprechenden Anschrift, aufzubewahren. Wird gegen diese Aufbewahrungspflicht verstoßen, können empfindliche Geld- und Freiheitsstrafen gegen die Vertretungsberechtigten der Gesellschaft verhängt werden. Soweit die Gesellschaft bzw. der Auftraggeber nicht selbst ein Büro in England / Irland mit einem Secretary unterhalten, sondern das Servicepaket von GO AHEAD in Anspruch nehmen, dürfen sie in keinem Fall selbst Informationen und Dokumente beim Companies House / CRO einreichen, da in diesem Fall die zwingend vorgeschriebene Aufbewahrung im Registered Office nicht gewährleistet ist.

7.6          GO AHEAD ist berechtigt, Postsendungen, die vom Companies House / CRO, Steuer- und sonstigen Behörden an das Registered Office der Gesellschaft bzw. des Auftraggebers gesendet werden, zu öffnen und den Inhalt zur Kenntnis zu nehmen. Dies kann für sofortiges Handeln gegenüber dem Companies House/ CRO und Steuerbehörden erforderlich sein, da bei einfacher Postweiterleitung nicht zwingend gewährleistet ist, dass gesetzte Fristen eingehalten werden können. Diese Regelung gilt jedoch nur und erst dann, wenn die Gesellschaft bzw. der Auftraggeber bei GO AHEAD auch das Servicepaket bestellt und bezahlt haben.

7.7          GO AHEAD übernimmt nicht die Annahme und/oder Weiterleitung von Warensendungen. Warensendungen an GO AHEAD werden von GO AHEAD aussortiert und ja nach Fallgestaltung auf Kosten des Zusenders – verbunden mit der Aufforderung zur Abholung – gelagert oder entsorgt.

7.8          GO AHEAD weist darauf hin, dass alle betroffenen Gesellschaften verpflichtet sind, die einschlägigen geldwäscherechtlichen Bestimmungen einschließlich der Know-your-Customer- und Transparenzpflichten zu erfüllen und insbesondere je nach Fallgestaltung die wirtschaftlich Berechtigten und Personen mit signifikanter Kontrolle zu ermitteln oder gegenüber GO AHEAD, sonstigen Verpflichteten und / oder dem Transparenzregister offenzulegen sowie Identitätsprüfungen zu ermöglichen, zuzulassen und /oder durchzuführen.

§ 8 Haftung

8.1          GO AHEAD haftet unbeschränkt für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.2          Im Fall leichter Fahrlässigkeit haftet GO AHEAD nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung von GO AHEAD ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, typischen und unmittelbaren Schaden beschränkt.

8.3          Die Gesellschaft bzw. der Auftraggeber sind sich bewusst, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme und Datenverarbeitungsanlagen vollkommen fehlerfrei zu entwickeln, zu betreiben und sämtliche Unwägbarkeiten in Bezug auf das Medium Internet auszuschließen. GO AHEAD garantiert und gewährleistet nicht die jederzeitige Freiheit von Viren, Schadprogrammen, etc. sowie die jederzeitige Verfügbarkeit ihrer Webseite, Dienste, Leistungen und Erreichbarkeit über das Internet und haftet nicht für diesbezügliche Unterbrechungen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.

8.4          Die Grundsätze der Ziffer 8.3 gelten auch für die Übermittlung von Informationen und Dateien durch Datenfernübertragung. GO AHEAD haftet daher nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge von GO AHEAD nicht beeinflussbarer technischer Mängel von der Gesellschaft bzw. vom Auftraggeber abgegebene Erklärungen oder Vertragsangebote nicht oder nicht rechtzeitig oder unvollständig bei GO AHEAD eingehen oder von GO AHEAD versandte E-Mails nicht oder nicht rechtzeitig bei der Gesellschaft bzw. beim Auftraggeber eintreffen.

8.5          Gemäß den Grundsätzen der Ziffern 8.3 und 8.4 haftet GO AHEAD nicht für den Postlauf an oder von GO AHEAD und dem Registered Office.

8.6          Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in Ziffer 8.2 bis 8.5 gelten nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz), im Fall der Übernahme einer Garantie oder bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch GO AHEAD.

8.7          Die Gesellschaft bzw. der Auftraggeber sind verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen. Sie haben insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass sie sämtliche GO AHEAD zur Verfügung gestellten Adressen und Daten auch anderweitig gespeichert haben und einer regelmäßigen Datensicherung zuführen.

§ 9 Kündigung

9.1          Die Vertragslaufzeit für alle Servicepaketverträge beträgt jeweils 12 Monate. Sie verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht zuvor fristgerecht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

9.2          Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist für GO AHEAD insbesondere dann gegeben, wenn die Gesellschaft bzw. der Auftraggeber trotz Mahnung ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen. GO AHEAD ist zudem berechtigt, Verträge mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn GO AHEAD darüber Erkenntnis erlangt, dass die Gesellschaft bzw. der Auftraggeber Geschäften nachgehen, die in einem Land der Europäischen Union untersagt sind oder Geschäfte betreiben, die gegen die guten Sitten in einem Land der Europäischen Union verstoßen. GO AHEAD behält sich in diesen Fällen neben der Kündigung die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.

9.3          Mit dem Antrag auf Löschung der Gesellschaft ist gleichzeitig eine ordentliche Kündigung des Servicepaketes gemäß Ziffer 9.1 zum nächstmöglichen Kündigungstermin verbunden. Die Gesellschaft bzw. der Auftraggeber haben in diesem Fall die Servicegebühren zu entrichten, die bis zur ordnungsgemäßen Beendigung des Servicevertrages gemäß Kündigung nach Ziffer 9.1 anfallen.

9.4          Ist der Löschungsantrag unter Einhaltung der Frist von 3 Monaten vor Ablauf des Servicejahres bei GO AHEAD eingegangen und kann die Löschung aufgrund der üblichen Dauer von 3 Monaten nicht innerhalb des noch laufenden Servicejahres durchgeführt und abgeschlossen werden, ist GO AHEAD berechtigt, für den über das Servicejahr hinausgehenden Löschungszeitraum pauschal 24,00 EURO (inklusive MwSt.) pro Monat anstatt einer weiteren vollen Servicejahresgebühr zu berechnen.

§ 10 Normenänderung

10.1       Soweit sich während des Vertragsverhältnisses Änderungen von Gesetzen oder Verordnungen durch den Gesetzgeber, sei es in Großbritannien, Irland, in der Bundesrepublik Deutschland oder auf der Ebene der Europäischen Union ergeben, oder soweit in diesen Ländern bzw. der Europäischen Union Rechtsprechung ergeht, die Auswirkungen auf die Vertragsverhältnisse der Parteien hat, ist GO AHEAD berechtigt, die Vertragsverhältnisse erforderlichenfalls anzupassen.

10.2       GO AHEAD wird die Gesellschaft bzw. den Auftraggeber so früh wie möglich hierüber informieren. GO AHEAD haftet nicht für Nachteile, die der Gesellschaft bzw. dem Auftraggeber durch solche Normenänderungen entstehen.

§ 11 Leistungserbringung

11.1       GO AHEAD weist ausdrücklich darauf hin, dass Limited-Gesellschaften mit der Eintragung in das Companies House / CRO rechtswirksam entstehen. GO AHEAD wird der Gesellschaft bzw. dem Auftraggeber die Firmennummer nach Kenntniserhalt mitteilen. Die Zeitdauer bis zur Übersendung der Originaldokumente ist abhängig von der Bearbeitungsgeschwindigkeit des Companies House / CRO. Erfahrungsgemäß kann dies einige Wochen in Anspruch nehmen. GO AHEAD versendet die Unterlagen auf dem Postweg. Wünschen die Gesellschaft bzw. der Auftraggeber eine andere Versandart, so bedarf es diesbezüglich einer gesonderten Vereinbarung mit GO AHEAD und der Kostenübernahme durch die Gesellschaft bzw. den Auftraggeber. GO AHEAD ist berechtigt, auch Teillieferungen zu erbringen, wenn dies für den Vertragspartner zumutbar ist.

11.2       GO AHEAD versendet Unterlagen nur innerhalb Europas frei Haus. Bei Unterlagen, die wegen unkorrekter Adressangaben durch den Kunden erneut gesendet werden müssen, hat der Vertragspartner Go AHEAD die Versandkosten für den erneuten Versand zu erstatten.

11.3       Die Gründung der Limited innerhalb von 24 oder 48 Stunden bezieht sich grundsätzlich auf Werktage. Samstage gelten nicht als Werktage im Sinne dieser Zeitvorgabe. Wird der Gründungszeitraum von einem Samstag, Sonntag oder Feiertag innerhalb des Zeitraumes von 24 oder 48 Stunden unterbrochen, so wird der Gründungszeitraum um die Unterbrechungszeit gehemmt. Der vorgenannte Leistungszeitraum beginnt erst dann, nachdem die in Rechnung gestellten Beträge bei GO AHEAD eingegangen sind und die von der Gesellschaft bzw. dem Auftraggeber beizubringenden erforderlichen Informationen gemäß § 7.8 bei GO AHEAD vorliegen.

§ 12 GO AHEAD Inhalte

Alle Offline- sowie Online-Leistungsbeschreibungen, Informationen, Broschüren, Formulare, Vertragsbedingungen Newsletter und Angebote (nachfolgend „GO AHEAD Inhalte“) stehen im Eigentum von GO AHEAD bzw. GO AHEAD hält die exklusiven, inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an diesen GO AHEAD Inhalten. Sie dürfen von der Gesellschaft bzw. vom Auftraggeber ausschließlich im Zusammenhang mit dem Bezug einer Leistung von GO AHEAD genutzt werden, jedoch weder anderweitig genutzt oder an Dritte weitergegeben werden.

§ 13 Zurückbehaltungsrechte

13.1       GO AHEAD ist berechtigt, wegen offener Forderungen gegen die Gesellschaft bzw. den Auftraggeber sämtliche Leistungen, Schriftstücke und Dokumente, auch in digitalisierter Form, bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen aus dem entsprechenden Vertragsverhältnis zurückzubehalten.

13.2       Bis zur vollständigen Bezahlung durch die Gesellschaft bzw. den Auftraggeber besteht ein Eigentumsvorbehalt seitens GO AHEAD an sämtlichen Leistungen, Schriftstücken und Dokumenten von GO AHEAD, auch solchen in digitalisierter Form.

§ 14 Datenschutz

14.1       GO AHEAD weist darauf hin, dass GO AHEAD im Rahmen der Vertragsdurchführung unternehmens- und personenbezogene Daten verarbeitet. Die Verarbeitung der Vertragsdaten des Auftraggebers bzw. der Gesellschaft (Firma, Adresse, Vor- und Nachname der Vertretungsberechtigten und Ansprechpartner, zugehörige Kontaktdaten einschließlich postalischer und Emailadressen) und deren Vertreter erfolgt zum Zweck der Durchführung des jeweils abgeschlossenen Vertrages.

14.2       GO AHEAD verweist im Übrigen auf die Datenschutzerklärung von GO AHEAD unter https://go-ahead.de/gruender-akademie/Datenschutzerklaerung.

§ 15 Verlässlichkeit von Dokumenten

15.1       GO AHEAD verlässt sich auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Gesellschaft bzw. dem Auftraggeber erteilten Informationen, Auskünfte und ausgehändigten Dokumente. GO AHEAD ist nicht verpflichtet, diese auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich einzureichender Bilanzen beim Companies House / CRO, soweit diese im Rahmen des Servicepaketes an GO AHEAD zur Einreichung übermittelt werden.

15.2       Die Gesellschaft bzw. der Auftraggeber stellen GO AHEAD von sämtlichen aus der Unrichtigkeit und / oder Unvollständigkeit resultierenden Ansprüchen gegenüber Dritten, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, frei.

§ 16 Schlussbestimmungen

16.1       Für die Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

16.2       Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bonn.

16.3       Änderungen der Einzelverträge sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt in gleicher Weise für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

16.4       Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen Regelung in rechtlicher, wirtschaftlicher und tatsächlicher Hinsicht möglichst nahekommt. Die Parteien werden in gleicher Weise verfahren, wenn sich in diesen AGB eine Lücke herausstellen sollte.

§ 17 Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Im Rahmen unserer allgemeinen Informationspflicht gem. § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weisen wir Sie darauf hin, dass GO AHEAD nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und auch nicht dazu verpflichtet ist.

Stand: 21. Januar 2019 © GO AHEAD GmbH

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