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Planen & Gründen Ratgeber Rechtsform und Rechtsformwahl

GmbH gründen – hohes Ansehen, hohe Rechtssicherheit

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist die am häufigsten in Deutschland gewählte Rechtsform einer Kapitalgesellschaft. Sie bietet Haftungsschutz, Transparenz und Rechtssicherheit. Doch wie geht GmbH gründen und welche Kosten sind mit der Gründung verbunden?

Die GmbH ist eine eigene Rechtsperson und kann als solche Träger von Rechten und Pflichten sein. Das Vermögen der GmbH ist von dem der Gesellschafter streng getrennt zu halten und dient alleine dem Zweck der Gesellschaft, der in der Satzung der GmbH festgelegt wird. Für die Gesellschafter ist die Haftung auf die Höhe ihrer Einlage beschränkt. Was viele jedoch nicht Wissen: Für den Geschäftsführer einer GmbH gibt es dennoch ein Haftungsrisiko.

Was ist eine GmbH?

Das Haftungsrisiko des GmbH-Geschäftsführers

Der Geschäftsführer führt die Gesellschaft und vertritt sie als Verantwortlicher im Innen- und Außenverhältnis. Er hat in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Für Säumnisse haftet der Geschäftsführer einer GmbH ggf. mit seinem privaten Vermögen, so etwa bei nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen.

Die Gründung der GmbH

Mit dem Eintrag der GmbH ins Handelsregister tritt der gewünschte Haftungsschutz rechtssicher in Kraft. Um eine GmbH ins Handelsregister eintragen zu können, muss die Satzung der Gesellschaft notariell beurkundet werden. Zudem muss ein Geschäftsführer berufen und das Stammkapital rechtskonform aufgebracht sein.

Nach der Beurkundung beim Notar ist es rechtlich gestattet, als „GmbH i. G.“ (= in Gründung) zu firmieren und bereits tätig zu sein. Bei dieser “Vor-GmbH” besteht jedoch ein Haftungsrisiko für Gesellschafter und Geschäftsführer. Willst du dieses Risiko vermeiden, solltest du mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit bis zur Eintragungsbestätigung ins Handelsregister abwarten.

Die Kosten der GmbH

Bei der Gründung der GmbH musst du ein Mindeststammkapital von 25.000,00 Euro aufbringen. Das Kapital muss jedoch nicht vollständig in bar eingezahlt werden, auch Sacheinlagen sind möglich. Sacheinlagen können beispielsweise ein Computer, ein PKW oder auch ein Grundstück sein. Auch eine gemischte Bar- und Sachgründung ist möglich.

Wer das Stammkapital zum Start der Gesellschaft nicht aufbringen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, eine Unternehmergesellschaft (UG) zu gründen, eine Variante der GmbH. Bei der UG (haftungsbeschränkt) ist lediglich ein Stammkapital von einem Euro Voraussetzung, das restliche Stammkapital wird Schritt für Schritt angespart.

Zudem entstehen Kosten für die Beurkundung und Anmeldung der GmbH durch einen Notar. Diese sind an der Höhe des Stammkapitals gekoppelt. Je höher das Stammkapital, desto höher die Kosten. Weitere Kosten entstehen für die Eintragung der GmbH durch das Amtsgericht, für die Erstellung einer Eröffnungsbilanz sowie Mitgliedsgebühren bei der IHK oder HWK.

Die Vorteile der GmbH im Überblick

  • Ausschluss privater Haftung
    Nach Eintragung der GmbH ins Handelsregister erlangt die Gesellschaft eine eigene Rechtspersönlichkeit. Ab diesem Zeitpunkt ist das Privatvermögen der Gesellschafter geschützt.
  • Gründung auch als Ein-Mann-Gesellschaft möglich
    Eine GmbH kann auch von einer Einzelperson gegründet werden. Ein zentraler Aspekt ist der Schutz des Privatvermögens.
  • Freie Wahl des Geschäftsführers
    Geschäftsführer einer GmbH kann jede natürliche Person sein, die uneingeschränkt geschäftsfähig ist. Juristische Personen sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen.
  • Transparenz in der Kommunikation
    Die GmbH ist verpflichtet, in ihrer Kommunikation stets Name und Sitz der Firma, die Rechtsform, das zuständige Registergericht, die Handelsregisternummer und die vollständigen Namen aller Geschäftsführer anzugeben.
  • Bar- und Sachgründung möglich
    Das Stammkapital zur Gründung einer GmbH kann in bar oder in Form von Sachwerten eingebracht werden. Sachwerte müssen genau beschrieben und geschätzt werden.
  • Hohe Rechtssicherheit
    Als „alte“ Rechtsform, die aus dem 19. Jahrhundert stammt, besteht bei der GmbH eine sehr hohe Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
  • Hohe Anerkennung der Rechtsform
    Im deutschen Geschäftsverkehr ist di GmbH seit Jahrzehnten die bestimmende Rechtsform und hat allgemein ein hohes Ansehen.

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Beitragsbild: ercanozay

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