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Projektgesellschaft
Leiten & Lenken Ratgeber Rechtsform und Rechtsformwahl

Die Limited – Die ideale Rechtsform für Projektgesellschaften

Die Welt verändert sich rasant. Kein Unternehmen kann sich auf seinen aktuellen Geschäftsmodellen ausruhen. Neue Ideen auszuprobieren, neue Wege zu gehen, ist ein wichtiger Bestandteil des Unternehmertums. Heute in Zeiten der digitalen Transformation mehr denn je. Die passende Rechtsform für neue Produkt- oder auch Dienstleistungsideen: Die Limited.

Sie möchten abseits Ihres normalen Geschäftsfeldes ein Projekt durchführen oder eine neue Idee am Markt testen. Dann empfiehlt es sich, für dieses Vorhaben eine Projektgesellschaft mit einer eigenen Rechtsform zu gründen. Dafür gibt es eine Reihe guter Gründe:

Vorteile einer Projektgesellschaft

  • Falls Ihr Vorhaben ein Misserfolg sein sollte, entstehen kein Imageschäden oder Prestigeverluste für Ihr Hauptunternehmen.
  • Ihre Basisorganisation verliert nicht an Profil (falls Ihre Projektgesellschaft in einem gänzlich anderen Geschäftsfeld unterwegs ist).
  • Sie können problemlos mit neuen Geschäftspartnern zusammenarbeiten, ohne dass das Einfluss auf Ihr anderes Unternehmen hätte.

Fazit: Eine eigene Rechtsform bietet Ihnen für die Umsetzung neuer Projekte die größtmögliche Sicherheit und Unabhängigkeit. Viele gute Gründe sprechen dafür, sich bei der Wahl der Rechtsform für die Limited zu entscheiden.

Warum die Limited eine gute Wahl ist

  • Wenn es sein muss, geht die Gründung schnell: Die Limited gründen Sie innerhalb von 24 Stunden.
  • Sie profitieren bei anstehenden Aufträgen unmittelbar vom Haftungsschutz der Limited.
  • Die Limited bietet die größtmögliche Absicherung im Haftungsfall.
  • Im Vergleich zu deutschen Rechtsformen wie der UG und der GmbH ist die Limited international anerkannt.
  • Schnelle unkomplizierte Abwicklung: Gemäß englischer Rechtsprechung gibt es kein Sperrjahr im Löschungsfall. Bei der GmbH zum Beispiel muss bei der Vermögensverteilung das so genannte Sperrjahr zwischen der Auflösung der Gesellschaft und deren endgültigen Löschung im Handelsregister eingehalten werden.
  • Auf Antrag der Directoren kann die Limited ohne Liquidation im Companies House zu Cardiff gelöscht werden. Hierzu ist erforderlich, dass die Geschäftsleitung versichert, dass die Gesellschaft nicht in Insolvenz befindlich ist, alle Gläubiger befriedigt werden können und die Gesellschaft lediglich solche Geschäfte tätigt, welche der Abwicklung dienen. Mit Einreichung dieses Antrages findet das Löschungsverfahren statt, das etwa 3 Monate dauert.

Beitragsbild: LDProd

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