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Die Limited & Co. KG: Rechtliche Mischform mit vielen Vorteilen

Bei der  Limited & Co. KG handelt es sich um eine gemischte Rechtsform analog zur GmbH & Co. KG. Sie vereint die Vorteile des persönlichen Haftungsschutzes einer Kapitalgesellschaft mit der Flexibilität einer Personengesellschaft – für Gründer also das Beste aus beiden Welten.

Die Limited & Co. KG setzt sich, wie der Name schon sagt, aus einer Limited und einer Kommanditgesellschaft (KG) zusammen. Wie bei der reinen KG-Rechtsform wird zur Gründung ein vollhaftender Gesellschafter benötigt (Komplementär). Das ist in diesem Fall dann keine Person sondern eine haftungsbeschränkte Limited-Kapitalgesellschaft. Hinzu kommt mindestens ein Teilhafter, der nur beschränkt in der Höhe seiner mitgebrachten Einlage für die Gesellschaft einsteht (Kommanditist).

Merkmale der Limited & Co. KG

  • Für Gründer ist es wichtig zu wissen, dass die Limited & Co. KG als Kommanditgesellschaft läuft und somit dem deutschen Recht unterliegt. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
  • Die Limited & Co. KG entsteht durch einen formfreien Abschluss eines Gesellschaftsvertrags und wird im Handelsregister als Personengesellschaft eingetragen.
  • Bei dieser Rechtsform übernimmt die Limited die volle Haftung.
  • Da es sich sozusagen um zwei zusammengesetzte Unternehmen handelt, müssen auch zwei getrennte Buchhaltungen geführt und separate Jahresabschlüsse erstellt werden. Versteuert wird die Limited & Co. KG nach deutschem Handels- und Steuerrecht.
  • Sogar Einzelunternehmer können eine Limited & Co. KG gründen. Der Gesellschaftsvertrag wird in diesem Fall hinsichtlich des Gründers als alleiniger Limited-Gesellschafter und als Teilhafter geschlossen.

Die Vorteile im Überblick

  • Trotz Limited handelt es sich um eine deutsche Rechtsform
  • Geringe Gründungskosten (ohne Stammeinlage von 25.000 Euro wie es bei einer GmbH & Co. KG erforderlich ist), ein Startkapital von 1 Euro genügt
  • Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von 24.500 Euro
  • Weitere Kommanditisten können einfach aufgenommen werden
  • Privatentnahmen sind möglich

Sie haben Fragen?

Wenn Sie wissen möchten, ob eine Limited & Co. KG als Rechtsform für Sie in Frage kommt, kontaktieren Sie gern unsere Gründer-Hotline. Unser telefonischer Service für Sie: Kompetent. Verständlich. Persönlich. Und natürlich kostenfrei. Sie erreichen uns von montags bis freitags zwischen 9.00 und 17.00 Uhr unter 0228 95750-122. Wir freuen uns auf Ihre Fragen!

Beitragsbild: vadimguzhva

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