Die richtige Unternehmensbezeichnung – Das gibt es zu beachten

Er sollte gut durchdacht sein, weil es das Aushängeschild sämtlicher Geschäftsaktivitäten ist: der Unternehmensname. Er steht auf der Visitenkarte, in der Werbeanzeige und womöglich auch auf einem Schild am Bürogebäude. Gründer investieren meist sehr viel Zeit mit der Namenssuche und der gleichzeitigen Überprüfung von verfügbaren Internetadressen. Doch bei aller Kreativität gibt es klare Vorschriften bei der Firmierung zu befolgen. Die rechtlichen Anforderungen bei der Unternehmensbezeichnung sind im Handelsgesetzbuch aufgeführt. Sie unterscheiden sich je nach Rechtsform und sollten im Namensgebungsprozess mit großer Sorgfalt berücksichtigt und überprüft werden. Schlimmstenfalls kann es nämlich zu Rechtsstreitigkeiten kommen, wie z. B. Unterlassungsansprüchen, Abmahnungen oder Markenrechtsverletzungen. Regelungen zur Unternehmensbezeichnung Bei den unterschiedlichen Rechtsformen gibt es grundsätzlich Folgendes zu beachten: Ein Firmenname muss sich von anderen Unternehmen in derselben Branche und Region deutlich unterscheiden (Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft). Die Gesellschafts- und Haftungsverhältnisse müssen bei Personen- und Kapitalgesellschaften durch die Angabe der Rechtsform ersichtlich sein. Es dürfen keine irreführenden Zusätze im Unternehmensnamen aufgeführt werden. Neben diesen Richtlinien gibt es je nach Rechtsform weitere wichtige Vorgaben: Einzelunternehmer, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, können ihren Namen nicht frei wählen. Sie müssen ihren Vor- und Nachnamen verwenden, ggfs. erweitert durch einen Zusatz wie beispielsweise „Malermeister Thomas Müller“. Die Gesellschaft des bürgerlichen … Die richtige Unternehmensbezeichnung – Das gibt es zu beachten weiterlesen