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Persönliche Haftung bei Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften

Folgende Unternehmensformen setzen bewusst auf die persönliche Haftung des oder der Inhaber (reine Personengesellschaften):

  • das Einzelunternehmen
  • die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • die Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Folgende Unternehmensformen schließen die persönliche Haftung des oder der Inhaber aus (reine Kapitalgesellschaften):

  • die englische Limited
  • die UG (haftungsbeschränkt)
  • die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • die Aktiengesellschaft (AG)

Folgende Unternehmensformen setzen bewusst auf eine Mischung zwischen der persönlichen Haftung mindestens eines Gesellschafters und der Haftungsbeschränkung für den oder die übrigen Gesellschafter (haftungsgeschützte Personengesellschafen):

  • die Kommanditgesellschaft (KG)
  • die Limited & Co. KG
  • die UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
  • die GmbH & Co. KG
  • die AG & Co. KG
  • die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Für Sie als Gründer ist mit Blick auf den Haftungsschutz insbesondere zu Wissen:

  • die reinen Kapitalgesellschaften (z.B. Limited oder AG) können Sie als Alleingesellschafter gründen und selbst Geschäftsführer sein (sog. Einpersonengründung)
  • die haftungsbeschränkten Personengesellschaften (z. B. Limited & Co. KG) können Sie ebenfalls ganz alleine gründen und leiten; Sie werden Alleingesellschafter der jeweiligen Kapitalgesellschaft (etwa einer Limited) und beschränken Ihre persönliche Haftung als sog. Teilhafter (Kommanditist): Denn diese Kommanditgesellschaft besteht aus einem Vollhafter, der Kapitalgesellschaft, und mindestens einem weiteren Gesellschafter, dem Teilhafter (z. B. Ihnen).

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