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Fragen zu deiner Gründung?
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Ohne Rechtsform, keine Selbstständigkeit. Wer ein Unternehmen gründen und am Wirtschaftsleben teilnehmen möchte, muss eine Rechtsform wählen. Wir erklären dir, welche Rechtsformen es gibt und worauf du bei der Gründung und der Rechtsformwahl achten musst.

Was ist eine Rechtsform?

Eine Rechtsform steckt den rechtlichen (und auch steuerlichen) Rahmen für jedes Unternehmen ab. Egal ob UG, GmbH oder GbR, jede Rechtsform basiert dabei auf Gesetzen und definiert andere Merkmale für Unternehmen, zum Beispiel zu Haftung oder zu Buchführungspflichten.

Worauf musst du bei der Rechtsformwahl achten?

Von der Rechtsform hängen Antworten auf viele persönliche, rechtliche, finanzielle und steuerliche Fragen ab, die sich bei der Gründung eines Unternehmens stellen:

  • Wie viel Geld benötigst du für die Gründung?
  • Wie werden bei mehreren Gesellschaftern Entscheidungen getroffen?
  • Wie viele Gesellschafter darf es überhaupt geben?
  • Wer haftet bei Schadenersatzforderungen von Kunden?
  • Wie wird dein Unternehmen besteuert?

Du siehst schon: Die Wahl der Rechtsform ist eine extrem wichtige unternehmerische Entscheidung, die nicht leichtfertig getroffen werden sollte. Nehm dir Zeit, dich umfassend zu informieren, um eine souveräne Entscheidung treffen zu können.

Gut zu Wissen: Ein Wechsel der Rechtsform ist nachträglich möglich

Die Entscheidung für eine Rechtsform muss nicht zwingend für immer Bestand haben. Du kannst die Rechtsform wechseln: zum Beispiel wenn dein Einzelunternehmen wächst, das Risiko steigt und du das persönliche Haftungsrisiko minimieren möchtest. Oder: Du möchtest weitere Partner an deinem Unternehmen beteiligen. Oder: Du machst mehr Umsatz und eine andere Rechtsform bringt dir steuerliche Vorteile. Behalte aber im Hinterkopf: Ein Wechsel der Rechtsform kostet Zeit (üblich sind mehrere Monate) und Geld (die Kosten hängen meist vom Stamm- und Grundkapital ab).

Kriterien für die Wahl der richtigen Rechtsform

Mit folgenden Themen solltest du dich bei der Wahl deiner Rechtsform auseinandersetzen:

  1. Die Anzahl der Gesellschafter
    Gründest du alleine? Oder gehören weitere Personen zum Gründerteam? Willst du vielleicht in Zukunft Kapitalgeber an deinem Unternehmen beteiligen?
  2. Formalitäten
    Der Aufwand für Formalitäten und Verwaltungsaufgaben ist je nach Rechtsform sehr unterschiedlich. Hier solltest du dich sehr genau informieren, um nachher nicht von Aufgaben „überrollt“ zu werden und nicht mehr genügend Kapazitäten für dein Kerngeschäft zur Verfügung zu haben. Gerade in der Startphase gibt es meist keine Spezialisten im Unternehmen, die dir diese Aufgaben abnehmen.
  3. Haftung
    Kapitalgesellschaft vs. Personengesellschaft. Hier ist vor allem die Frage zu klären, ob du bereit bist mit deinem Privatvermögen zu haften? Dann kommt eine Personengesellschaft in Frage. Bei Kapitalgesellschaften haften die jeweiligen Gesellschafter nur mit ihrer Einlage, das Unternehmen haftet nur in Höhe des Gesellschaftsvermögens.
  4. Steuern
    Die Rechtsform hat Auswirkungen auf die Besteuerung deines Unternehmens. Hier gibt es allerdings keine generelle Empfehlung. Denn die Besteuerung hängt von der individuellen Ausgestaltung deiner Rechtsform und natürlich deinen Erträgen ab.
  5. Ansehen
    Die Rechtsform hat eine Wirkung auf Kunden und Geschäftspartner. Ein Einzelunternehmer, der persönlich mit seinem Vermögen haftet, kommt anders rüber, als der Geschäftsführer einer GmbH, dessen Haftung beschränkt ist.
  6. Kosten
    Je nach Rechtsform musst du Stammkapital aufbringen – bei einer GmbH beträgt das Mindeststammkapital beispielsweise 25.000 Euro. Bei einigen Rechtsformen ist eine Sachgründung möglich. Dabei kannst du Sacheinlagen (wie zum Beispiel Maschinen oder ein Grundstück) anstatt Geld einbringen. Außerdem fallen je nach Rechtsform Kosten für Anwalt und Notar an. Die orientieren sich dabei in der Regel an der Höhe des Stammkapitals. Teurer wird es, wenn du eine Rechtsform nach deinen Wünschen ausgestalten möchtest.

Hast du die Kriterien geklärt, kannst du die verschiedenen Rechtsformen genauer unter die Lupe nehmen.

VIDEO: Gründungsberater Andreas Herzog zur Rechtsformwahl

Gründungsberater Andreas Herzog erklärt dir im Video, was du bei der Rechtsformwahl beachten musst.

Welche Rechtsformen gibt es überhaupt?

GmbH oder UG, GbR oder OHG – von einigen dieser Rechtsformen haben viele mit Sicherheit schon gehört. Doch die wenigsten wissen, was sich hinter diesen unscheinbaren Buchstaben verbirgt.

Rechtsformen, wenn du alleine gründest:

  • Ein Kleingewerbe
  • Eine Ein-Personen-GmbH
  • Eine Unternehmergesellschaft (UG)
  • Eine Ein-Personen-AG

Du kannst außerdem auch als Kaufmann arbeiten. Und falls du in einem freien Beruf tätig bist (zum Beispiel als Arzt, Ingenieur oder Architekt) kannst du dich zudem als Freiberufler selbstständig machen.

Rechtsformen für mehrere Gründer:

  • Personengesellschaften (d. h. du haftest mit deinem Privatvermögen)

Falls du mit mehreren Gründern eine Personengesellschaft gründen möchtest, kommen folgende Rechtsformen in Frage: die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die GmbH & Co. KG oder die Partnergesellschaft.

  • Kapitalgesellschaften (d. h. du haftest nur mit deiner Einlage)

Falls du mit mehreren Gründern eine Kapitalgesellschaft gründen möchtest, kommen folgende Rechtsformen in Frage: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (UG, auch als Mini-GmbH bekannt), die Gemeinnützige GmbH (gGmbH), die englische oder die irische Limited, die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) oder eine eingetragene Genossenschaft (eG).

Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft?

Was soll es werden? Vor allem in Hinblick auf die Haftungsfrage ist es wichtig, die Vor- und Nachteile der beiden Gesellschaftsformen genau abzuwägen: Vor- und Nachteile von Personen- und Kapitalgesellschaften auf einen Blick

Rechtsformen im Überblick

Rechstform

Eigenschaften in Kürze

Für wen geeignet?

Einzelunternehmen

Bezeichnung für alle Unternehmen, die von einer Person geführt werden, Haftung mit Privatvermögen oder auch Gründung von Kapitalgesellschaft wie UG möglich

Ideal für den Einstieg und Gründer mit geringem unternehmerischem Risiko – egal ob Kaufmann, (Klein-)Gewerbetreibender oder Freiberufler

UG

Sonderform der GmbH, auch Mini-GmbH genannt, Stammkapital ab nur einem Euro aber ausschließlich als Bargründung, Haftung auf das Vermögen der UG, Verpflichtung Rücklagen zu bilden: jedes Jahr mit einem Viertel des Jahresüberschusses (abzüglich Verlustvortrag)

Für mindestens einen Gründer für alle Arten von Dienstleistungen und Gewerben; Ideal für Gründer, die sich durch die Rücklagen zur GmbH „heraufarbeiten“ wollen

GbR

Mindestens zwei Personen, fast keine Gründungsformalitäten, aber eine Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt ist erforderlich, die Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch

Für Kleingewerbe mit einem Umsatz bis zu 250.000 Euro, jedoch kein kein Handelsgewerbe: dann wird die GbR zur Offenen Handelsgesellschaft (OHG).

OHG

Wie GbR, nur ist die offene Handelsgesellschaft (OHG) für den Betrieb eines Handelsgewerbes gedacht, ohne Mindestkapital und unbeschränkte Haftung

Für ein Handelsgewerbe mit mindestens zwei Gesellschaftern und geringerem unternehmerischem Risiko, da persönliche Haftung

KG

Kommanditgesellschaft, Sonderform der Offenen Handelsgesellschaft (OHG), Gründung mit zwei oder mehr Personen, dabei mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär), der mit seinem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen haftet.

Für Gründer geeignet, die ein Handelsgewerbe betreiben möchten und die alleinige Geschäftsleitung wünschen.

GmbH

Kapitalgesellschaft: mindestens 25.000 € Stammkapital, Beurkundung beim Notar und Eintrag ins Handelsregister

Gründung für Vorhaben mit hohem Risiko, auch als Ein-Mann-Gesellschaft möglich, hohe Rechtssicherheit von Anfang an

Rechtsformen im Überblick

Einzelunternehmen

Eigenschaften in Kürze

Bezeichnung für alle Unternehmen, die von einer Person geführt werden, Haftung mit Privatvermögen oder auch Gründung von Kapitalgesellschaft wie UG möglich

Für wen geeignet?

Ideal für den Einstieg und Gründer mit geringem unternehmerischem Risiko – egal ob Kaufmann, (Klein-)Gewerbetreibender oder Freiberufler

Rechstform

UG

Eigenschaften in Kürze

Sonderform der GmbH, auch Mini-GmbH genannt, Stammkapital ab nur einem Euro aber ausschließlich als Bargründung, Haftung auf das Vermögen der UG, Verpflichtung Rücklagen zu bilden: jedes Jahr mit einem Viertel des Jahresüberschusses (abzüglich Verlustvortrag)

Für wen geeignet?

Für mindestens einen Gründer für alle Arten von Dienstleistungen und Gewerben; Ideal für Gründer, die sich durch die Rücklagen zur GmbH „heraufarbeiten“ wollen

Rechstform

GbR

Eigenschaften in Kürze

Mindestens zwei Personen, fast keine Gründungsformalitäten, aber eine Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt ist erforderlich, die Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch

Für wen geeignet?

Für Kleingewerbe mit einem Umsatz bis zu 250.000 Euro, jedoch kein kein Handelsgewerbe: dann wird die GbR zur Offenen Handelsgesellschaft (OHG).

Rechstform

OHG

Eigenschaften in Kürze

Wie GbR, nur ist die offene Handelsgesellschaft (OHG) für den Betrieb eines Handelsgewerbes gedacht, ohne Mindestkapital und unbeschränkte Haftung

Für wen geeignet?

Für ein Handelsgewerbe mit mindestens zwei Gesellschaftern und geringerem unternehmerischem Risiko, da persönliche Haftung

Rechstform

KG

Eigenschaften in Kürze

Kommanditgesellschaft, Sonderform der Offenen Handelsgesellschaft (OHG), Gründung mit zwei oder mehr Personen, dabei mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär), der mit seinem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen haftet.

Für wen geeignet?

Für Gründer geeignet, die ein Handelsgewerbe betreiben möchten und die alleinige Geschäftsleitung wünschen.

Rechstform

GmbH

Eigenschaften in Kürze

Kapitalgesellschaft: mindestens 25.000 € Stammkapital, Beurkundung beim Notar und Eintrag ins Handelsregister

Für wen geeignet?

Gründung für Vorhaben mit hohem Risiko, auch als Ein-Mann-Gesellschaft möglich, hohe Rechtssicherheit von Anfang an

Alle Rechtsformen im Deep Dive

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – Die Mini-GmbH

Geringes Haftungsrisiko, geringes Stammkapital. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist die kostengünstige Alternative zur GmbH. Dafür musst du bei der sogenannten Mini-GmbH einen geringeren Gestaltungsspielraum in Kauf nehmen. Wir stellen dir die UG (haftungsbeschränkt) im Einzelnen vor, sodass du eine informierte Entscheidung bei der Rechtsformwahl treffen kannst.

Einzelunternehmen

Ideal für Gründer mit geringem unternehmerischem Risiko und der perfekte Einstieg in die Selbstständigkeit. Deine Vorteile: wenig Formvorgaben, einfache Buchführung, freie Geschäftsführung, kein Mindestkapital. Dafür haftest du aber auch persönlich für mögliche Schulden deines Unternehmens.

GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) bietet Haftungsschutz, Transparenz und Rechtssicherheit. Das Vermögen der GmbH ist von dem der Gesellschafter streng getrennt zu halten und dient alleine dem Zweck der Gesellschaft, der in der Satzung der GmbH festgelegt wird. Für die Gesellschafter ist die Haftung auf die Höhe ihrer Einlage beschränkt. Für den Geschäftsführer einer GmbH gibt es dennoch ein Haftungsrisiko.

GbR- Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Unter Gründern ist sie eine der bevorzugtesten Rechtsformen: die GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), auch manchmal BGB-Gesellschaft genannt. Es handelt sich um eine einfache Personengesellschaft, die sich für Kleingewerbe mit einem Umsatz bis zu 250.000 Euro eignet. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts macht es dir und Partnern einfach, ein gemeinsames Unternehmen zu gründen: Ihr vereinbart eure Ziele in einem Vertrag, meldet euer Gewerbe an – und los geht’s! Aber ihr haftet auch persönlich für mögliche Unternehmensschulden.

KG – Kommanditgesellschaft

Wer sich als Gründer für die KG-Rechtsform entscheidet, profitiert von einem günstigen und flexiblen Gründungsprozess. Bei der dieser Personengesellschaft mit mindestens zwei oder mehr Personen ist kein Mindestkapital erforderlich und die Gründung erfolgt formfrei. Der Vollhafter hat als alleiniger Geschäftsführer völlige Handlungs- und Entscheidungsfreiheit. Der Kommanditist mit lediglich einem Kontrollrecht haftet dafür auch nur mit der Einlage und ist vor dem Durchgriff auf das Privatvermögen geschützt.

UG oder GmbH gründen in 24 Stunden:

Die Vorratsgesellschaft

Wer unbürokratisch und schnell eine UG oder GmbH gründen möchte, kann auf die sogenannte Vorratsgesellschaft zurückgreifen – vorgegründete Gesellschaften ohne Risiko und Papierkram für dich. Durch den Kauf einer Vorratsgesellschaft kannst du oft schon in 24h rechtssicher handlungsfähig werden.

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