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Unternehmergesellschaft haftungsbeschraenkt - UG
Planen & Gründen Ratgeber Rechtsform und Rechtsformwahl

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – Schritt für Schritt zur GmbH

Geringes Haftungsrisiko, geringes Stammkapital. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist die kostengünstige Alternative zur GmbH. Dafür musst du bei der sogenannten Mini-GmbH einen geringeren Gestaltungsspielraum in Kauf nehmen. Wir stellen dir die UG (haftungsbeschränkt) im Einzelnen vor, sodass du eine informierte Entscheidung bei der Rechtsformwahl treffen kannst.

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Variante der GmbH. Wie die GmbH ist auch die UG (haftungsbeschränkt) eine Kapitalgesellschaft. Dein Privatvermögen ist also geschützt. Die jeweiligen Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage, das Unternehmen haftet in Höhe des Betriebsvermögens.

Anders als bei der GmbH-Gründung benötigst du zur Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) keine 25.000 Euro Stammkapital. Für die UG-Gründung ist lediglich ein Stammkapital von mindestens einem Euro Voraussetzung. Beachte jedoch, dass sich deine Kapitalausstattung immer am konkreten Bedarf orientieren sollte. Hast du nicht genügend Kapital zur Verfügung, droht schnell die Insolvenz.

Allerdings bist du bei einer UG (haftungsbeschränkt) auch verpflichtet jedes Jahr mit einem Viertel des Jahresüberschusses (abzüglich Verlustvortrag) Rücklagen zu bilden. So kannst du dich zur GmbH „heraufarbeiten“. Denn wenn du mit deinen Rücklagen das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht hast, kannst du die UG (haftungsbeschränkt) über eine Kapitalerhöhung zur GmbH wandeln. Die UG (haftungsbeschränkt) bietet damit eine Alternative zu ausländischen Rechtsformen mit geringem Stammkapital.

Was ist eine UG?

Wie gründe ich eine UG?

Wie jede GmbH benötigt auch die UG (haftungsbeschränkt) eine Satzung, in der die wichtigsten Inhalte der Gesellschaft geregelt sind (z. B. Informationen zu Firma, Unternehmensstandort, Dauer, Gegenstand, Stammkapital, Gesellschafter, Geschäftsführer, Beschlüsse, Versammlungen, Gewinnverwendung, Übertragung von Anteilen, Ende, Kündigung, Auflösung).

Für die Gründung der UG (haftungsbeschränkt) gibt es zwei Varianten:

  1. Die Gründung nach „Musterprotokoll“, die nur einen Geschäftsführer und bis zu drei Gesellschaftern vorsieht.
  2. Die Gründung mit einer individuellen Satzung bzw. einem individuellen, notariellen Gesellschaftsvertrag, der nach Belieben Gesellschafter und Geschäftsführer aufnehmen darf. Auch wenn du andere individuelle Regelungen treffen willst, die vom Musterprotokoll abweichen, musst du eine Individual-Satzung nutzen. Das verursacht mehr Aufwand und auch höhere Kosten.

Die Gründung der UG (haftungsbeschränkt) ist ausschließlich als Bargründung möglich. Eine Sachgründung ist im Rahmen der Gründung nicht möglich.

Das Musterprotokoll sowie der individuelle Gesellschaftsvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Auch die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister ist über den Notar zu veranlassen. Alle beteiligten Personen – Gesellschafter und Geschäftsführer – müssen sich vor dem Notar identifizieren und Ihre Unterschrift leisten. Deine Unternehmergesellschaft entsteht mit Eintragung im Handelsregister. Das dauert im Normalfall etwa 2 bis 4 Wochen.

Was kostet die UG?

Die Gründungskosten sind vom Stammkapital und dem Geschäftswert abhängig. Außerdem ist entscheidend, ob du das kostengünstigere Musterprotokoll oder den teureren individuellen Gesellschaftsvertrag verwendest.

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) hat auffallend viele Parallelen zur englischen Limited.

Du hast Fragen?

Nutz unsere Gründer-Hotline: Unsere Experten bieten dir Unterstützung und Entscheidungshilfe bei allen Fragen rund um die Gründung. Kompetent. Verständlich. Persönlich. Und natürlich kostenfrei. Du erreichst unsere kostenfreie Gründer-Hotline von montags bis freitags zwischen 9.00 und 17.00 Uhr unter 0228 95750-122. Wir freuen uns auf deine Fragen!

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Beitragsbild: Kurhan

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