Der Traum vieler Existenzgründer: Chef sein. Doch geht das einfach so? Kann jeder, der möchte, offiziell Geschäftsführer eines Unternehmens werden? Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die für eine Geschäftsführung erfüllt werden müssen.
Im allgemeinen Sprachgebrauch ist die Rede von Geschäftsführern bei Firmen, Vereinen, Verbänden oder auch Parteien. Gesetzlich betrachtet kommt der Rechtsbegriff des Geschäftsführers allerdings nur bei Personengesellschaften und bei der GmbH vor. In diesem Fall handelt es sich um eine natürliche und unbeschränkt geschäftsfähige Person, die ein Unternehmen führt und nach außen vertritt.
Um für die Position des Geschäftsführers in Frage zu kommen, sollten sowohl persönliche Qualifikationen als auch bestimmte rechtliche Eignungen mitgebracht werden. Sind die folgenden Punkte alle erfüllt, steht einer Geschäftsführung nichts im Wege.
Rechtliche Kriterien für die Geschäftsführung
- Der Geschäftsführer muss für die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit volljährig sein. Er übernimmt die unternehmerische Verantwortung und haftet als gesetzlicher Vertreter.
- Bereits beim Gründungsprozess muss es (mindestens) einen Geschäftsführer geben, da dieser bei der Anmeldung der Gesellschaft im Handelsregister aufzuführen ist. Außerdem erscheint er mit vollem Namen im Impressum der Unternehmenswebseite.
- Es kann sich beim Geschäftsführer um einen Gesellschafter handeln oder um einen Fremdgeschäftsführer von außen. In beiden Fällen wird dieser von der Gesellschafterversammlung gewählt.
- Der Geschäftsführer darf im Ausland wohnen, wenn er von dort aus seinen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten nachkommen kann.
- Mitglieder eines Aufsichtsbeirats, juristische Personen (z. B. eine andere GmbH) oder Personengesellschaften kommen als Geschäftsführer nicht in Frage.
- Liegt ein Urteil über ein Berufsverbot vor, das den Unternehmensgegenstand betrifft, besteht keine Eignung zum Geschäftsführer.
- Die Eignung entfällt ebenfalls, wenn ein Insolvenzdelikt (z. B. Insolvenzverschleppung oder eine bewusst herbeigeführte Insolvenz) nicht länger als 5 Jahre zurückliegt
Persönliche Kriterien für die Geschäftsführung
Ein Geschäftsführer, der wichtige Unternehmensentscheidungen trifft und Anweisungen an seine Mitarbeiter weitergibt, sollte einen entsprechenden Bildungshintergrund mitbringen und über besondere persönliche Eigenschaften verfügen, wie z. B.:
- Unternehmerisches Denken und Branchenkenntnisse
- Planerische und organisatorische Fähigkeiten in Hinblick auf die Geschäftsweiterentwicklung
- Kaufmännisches, wirtschaftliches und steuerrechtliches Verständnis für die ordnungsgemäße Buchführung und die Gewinn- und Umsatzerwartungen
- Gewinnorientierung im täglichen Geschäftsablauf
- Gute Kommunikation und Kenntnisse in Mitarbeiterführung und -motivation
- Sicheres Auftreten gegenüber Geschäftspartnern, Kunden, Banken und den eigenen Gesellschaftern und dem Vorstand
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Beitragsbild: Halfpoint
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