Als Musiker ist Evan Tate bereits seit mehr als 20 Jahren freiberuflich tätig. Nachdem sich seine Aktivitäten in den letzten Jahren allerdings deutlich ausgeweitet haben, hat er jetzt eine Mini-GmbH gegründet. GO AHEAD sprach mit ihm über seine Beweggründe.
GO AHEAD: Sie sind ein anerkannter Saxophonist und Komponist, wie kam es nun nach langer Zeit der freiberuflichen Arbeit zur Gründung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)?
Evan Tate: Die klassische Form der Selbstständigkeit von Musikern ist sicherlich der Status des Freiberuflers. Bei mir kamen allerdings in den letzten Jahren mehrere Dinge hinzu. So unterrichte ich junge Musiker, gebe Privatunterricht und verlege inzwischen auch Notensammlungen als E-Book. Außerdem arbeite ich an Lehrvideos und vielem mehr. Inzwischen habe ich auch Kontakte nach China zum Verlegen der Notensammlungen.
Um all diese unterschiedlichen Tätigkeiten rund um die Musik zu bündeln, bin ich im Dezember den Schritt gegangen und habe die Evan Tate Music UG (haftungsbeschränkt) gegründet. Die Mini-GmbH macht steuerlich ein paar Dinge einfacher und schützt mein privates Kapital.
GO AHEAD: Musiker sind meist selbstständig, was häufig alleine schon in der Berufswahl begründet ist…
Evan Tate: … Ja, man könnte auch sagen, Musiker sind zur Selbstständigkeit verdammt. Ich sehe das aber positiv. Die Selbstständigkeit gibt mir auch große Freiheiten, die ich als Musiker in einem festen Ensemble so nicht hätte. Mit der Unternehmergesellschaft gehe ich jetzt konsequent den nächsten Schritt.
GO AHEAD: Wie kam es zur Wahl genau dieser Rechtsform?
Evan Tate: Ich habe mich nach einer Kapitalgesellschaft umgeschaut und mich lange mit dem Gedanken beschäftigt, eine Limited zu gründen. Nach vielen Recherchen und zahlreichen Gesprächen war ich mir dann sicher, dass die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) für mich die richtige Rechtsform ist. Sie ist für mich einfacher zu handhaben und erfüllt ansonsten alle Anforderungen, die ich nach Kapitalschutz und schlanker Verwaltung hatte.
GO AHEAD: Haben Sie zur Gründung einen neuen Businessplan geschrieben?
Evan Tate: Nein. Ich bin seit 20 Jahren selbstständig und weiß in den meisten Bereichen, in denen ich tätig bin, wo die Fallstricke lauern. Außerdem bin ich mir nicht sicher, ob man im Musikbusiness vernünftig eine Fünf-Jahres-Planung erstellen kann. In meiner bisherigen Laufbahn habe ich oft Neues ausprobiert, angetestet und dann aus Fehlern gelernt. Das wird sich jetzt mit der Gründung der UG nicht ändern.
Was ich getan habe, ist mich in meinem Netzwerk zu informieren. So hat ein befreundeter Hobbymusiker manchen Ratschlag zum Thema Steuern geben können. Da vertraue ich dann schon auf den Ratschlag der Experten.
GO AHEAD: Aus Ihrer Sicht als Musiker und Künstler, was können Sie Gründern – gerade im künstlerischen Bereich – als Ratschlag mit auf den Weg geben?
Evan Tate: Einer der klassischen Ratschläge ist sicherlich, seiner eigenen Leidenschaft zu folgen. Das ist auch gut so. Man sollte dabei aber nicht vergessen, dass es dafür auch einen Markt geben muss. Also eigene Leidenschaft ja, aber bitte immer abgesichert mit der Kenntnis eines gegebenen Marktes.
Der zweite Ratschlag, der aus meiner persönlichen Sicht entscheidend ist: Man sollte nicht versuchen, alle anzusprechen. Man kann sowieso nicht alle glücklich machen. Lieber aktiv eine Nische besetzen und gezielt die Menschen ansprechen, die in diesem Segment Interesse haben.
Genauso entscheidend ist es meines Erachtens, so viel Lärm wie möglich zu machen. Als Gründer sollte man alle Veröffentlichungsmöglichkeiten nutzen, zum Beispiel ein eigner Blog, Artikel in den Medien, Youtube-Videos und und und. Umso mehr Öffentlichkeit, desto besser.
GO AHEAD: Vielen Dank für das Gespräch.
Evan Tate: Vielen Dank.
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