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Allein selbstständig als Einzelunternehmer
Planen & Gründen Ratgeber Rechtsform und Rechtsformwahl

Einzelunternehmen gründen: Wie man sich allein selbstständig macht

Einzelunternehmen gründen: Das Einzelunternehmen ist als Rechtsform der perfekte Einstieg in die Selbstständigkeit für gründungswillige Solopreneure bzw. einzelne Jungunternehmer. Wer endlich sein eigener Chef sein möchte und keine Gründungspartner hat, kann auf einfachem Wege unternehmerisch tätig werden und die eigene Geschäftsidee umsetzen.

Vorteile Einzelunternehmen gründen

Hierzulande sind rund zwei Drittel aller Unternehmen als Einzelunternehmen registriert. Egal ob Kaufmann, (Klein-)Gewerbetreibender oder Freiberufler, sie alle profitieren bei der Wahl dieser Rechtsform von folgenden Punkten:

  • zur Gründung ist kein Mindestkapital erforderlich
  • das Einzelunternehmen bedarf nur wenig Formalitäten und ist nach Anmeldung beim Gewerbe- bzw. Finanzamt sofort handlungsfähig
  • der Inhaber des Einzelunternehmens ist für sich selber verantwortlich und besitzt die alleinige Entscheidungsfreiheit
  • die Buchführung ist bei einem Umsatz bis 260.000 Euro dank der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) sehr einfach gehalten

Einziger Haken beim Einzelunternehmen gründen ist die uneingeschränkte persönliche Haftung: Der Inhaber trägt allein das volle Geschäftsrisiko und haftet für alle Verbindlichkeiten sowohl mit seinem Betriebs- als auch Privatvermögen. In jedem Falle ist es daher ratsam, für einen entsprechenden zusätzlichen Versicherungsschutz zu sorgen.

Was ist ein Einzelunternehmen?

Das Einzelunternehmen im Überblick

Die drei Einzelunternehmerformen – Freiberufler, Kleingewerbetreibender und gewerbetreibender Kaufmann – unterscheiden sich im Detail leicht voneinander hinsichtlich Gründungsprozess und Namensgebung.

  • Der Freiberufler beantragt beim Finanzamt lediglich eine Steuernummer und kann direkt loslegen. Ein Eintrag ins Handelsregister ist für freiberufliche Rechtsanwälte, Architekten, Designer oder etwa auch Journalisten nicht vorgesehen. Als Unternehmensbezeichnung wird der Vor- und Nachname gewählt. Die Ergänzung eines Branchennamens ist möglich, z. B.: „Peter Müller, Architekturbüro“.
  • Der Kleingewerbetreibende muss sich beim Gewerbeamt anmelden. Ein Handelsregistereintrag findet wie beim Freiberufler notwendigerweise nicht statt, kann aber freiwillig geschehen. Bei der Namensfindung ist der Vor- und Nachname zu wählen. Zudem ist der Zusatz eines Branchennamens erlaubt.
  • Der gewerbetreibende Kaufmann hat im Zuge der Gründung am meisten zu berücksichtigen. Er muss sich beim Finanz- und Gewerbeamt anmelden und sich außerdem durch einen Notar im Handelsregister eintragen lassen. Bei der Bezeichnung des Einzelunternehmens sind ebenfalls der Vor- und Nachname zu berücksichtigen, gegebenenfalls mit Zugabe eines Branchennamens. Und: der gewerbetreibende Kaufmann kann außerdem einen Fantasienamen wählen. In allen Fällen muss bei der Namensfindung noch der Kaufmann durch ein „e.K.“ bzw. „e.Kfr.“ oder „e.Kfm.“ kenntlich gemacht werden. Beispiel: „Blumenland Petra Müller e.Kfr.“.

Du hast Fragen?

In unserer Gründerakademie kannst du weitere Informationen rund um das Thema „Einzelunternehmen gründen“ einholen:

Nutz unsere Gründer-Hotline: Unsere Experten bieten dir Unterstützung und Entscheidungshilfe bei allen Fragen rund um die Gründung. Kompetent. Verständlich. Persönlich. Und natürlich kostenfrei. Du erreichst unsere Gründer-Hotline von montags bis freitags zwischen 9.00 und 17.00 Uhr unter 0228 95750-122. Wir freuen uns auf deine Fragen!

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