Wer als Selbstständiger am Wirtschaftsleben teilnehmen möchte, muss eine Rechtsform wählen. Mit der Wahl der Rechtsform stecken Sie den rechtlichen (und auch steuerlichen) Rahmen für Ihr Unternehmen ab. Wir stellen Gründern die wichtigsten Rechtsformen hier im Blog vor, sodass Sie eine informierte Entscheidung treffen können. Heute: Die englische Limited.
Die private company limited by shares, kurz die „Limited“ oder „Ltd.“, ist weltweit eine der beliebtesten Rechtsformen. Seit 2003 ist die englische Limited auch für deutsche Gründer als Rechtsform wählbar – dank der EU-Niederlassungsfreiheit. Als Kapitalgesellschaft ist die englische Limited eine gute Alternative zur deutschen GmbH oder der UG (haftungsbeschränkt).
Bei einer Limited darf der Ort der Geschäftsleitung in jedem beliebigen Land der Erde sein. Der rechtliche Sitz und eine Zustellanschrift (Registered Office) müssen dagegen in England unterhalten werden. Deutsche Limited-Gründer können eine Zweigniederlassung in Deutschland als Ort der Geschäftsleitung einrichten und sich beim nächstgelegenen Handelsregister anmelden.
Einmal im Jahr ist an das englische Handelsregister zu melden, wer aktuell Gesellschafter und Geschäftsführer der Limited sind (Annual Return). Ebenfalls jährlich ist der Jahresabschluss der Gesellschaft dort einzureichen (Annual Account).
Die Vorteile der englischen Limited
- Niedriges Stammkapital
Sie können eine englische Limited bereits mit einem Stammkapital von einem Euro gründen. Dagegen müssen Sie bei einer deutschen GmbH mindestens ein Stammkapital von 25.000 Euro aufbringen. - Limitierte private Haftung
Wie bei einer GmbH oder einer UG ist Ihr Privatvermögen geschützt. Die jeweiligen Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage, das Unternehmen haftet nur in Höhe des Betriebsvermögens. - Schnelle Gründung
Die Gründung Ihrer Limited in England ist in 24H möglich (zum Vergleich: die GmbH-Gründung dauert zwischen 4 und 6 Wochen). - Geringe Gründungskosten
Die Gründung einer englischen Limited ist preiswert, die Gründungskosten sind überschaubar: Im Unterschied zur GmbH muss kein Notar beauftragt werden. - Niederlassungsfreiheit
Mit einer englischen Limited nutzen Sie die Vorteile der garantierten europäischen Niederlassungsfreiheit: Obwohl der rechtliche Sitz der Limited in England liegt, können Sie die tatsächliche Betriebsstätte frei wählen – und diese z. B. nach Deutschland verlegen. - Einfaches Gesellschaftsrecht
Das englische Gesellschaftsrecht ist weit flexibler als das deutsche. Satzungsänderungen, ein Wechsel oder die Hinzunahme von Gesellschaftern und Geschäftsführern können ohne Notar durchgeführt werden. - International anerkannt
Im internationalen Business ist die Limited seit Jahrzehnten bekannt und anerkannt. Gerade im Kontakt mit Lieferanten und Kunden im Ausland kommen keine Fragen auf. - Schnelle unkomplizierte Löschung
Die britische Limited wird innerhalb von 3 bis 4 Monaten per Beschluss aufgelöst, ein Sperrjahr wie bei der deutschen GmbH gibt es nicht.
Sie haben weitere Fragen?
Hier finden Sie weitere Informationen zur Gründung einer englischen Limited. Bei Fragen zur Rechtsformwahl freuen sich die GO AHEAD-Mitarbeiter auf Ihren Anruf unter +49 228 95750-122.
Beitragsbild: kzenon
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