Selbstständig sein – das geht auch als Nebenjob. Hohe Flexibilität, geringes Risiko und die Möglichkeit, eine Geschäftsidee erst einmal auszutesten, bevor alles auf eine Karte gesetzt wird, machen die „Halbtagsselbstständigkeit“ besonders attraktiv. Gründer, die im Hauptberuf etwas anderes machen, müssen allerdings wissen, welche Besonderheiten gegenüber Arbeitgebern, Fiskus, Krankenkasse und Co. gelten.
Selbstständige, die sich unter dem Label „Gründung im Nebenerwerb“ sammeln, sind mitnichten alle gleich: Der IT-Experte, der nebenbei als Berater tätig ist, hat wenig gemein mit der jungen Mutter, die selbstgemachte Mützen übers Internet vertreibt, und wieder anders sieht die Ausgangslage für gründungswillige Studenten aus – zum Beispiel die der Erfinder von Space Wallet, die ihr Unternehmen parallel zum Unibesuch auf die Beine gestellt haben. Egal ob die Hochschule, die Familie oder ein weiterer Job Ressourcen binden – Menschen, die zeitlich eingeschränkt sind, gründen anders, sie gründen nebenher. Wer es ganz genau nimmt, kann hierbei zwischen Nebenerwerbsgründungen (parallel zu einem festen Job) und Teilzeitgründungen (neben dem Studium oder der Kinderbetreuung) unterscheiden; meist wird im gängigen Sprachgebrauch jedoch nicht besonders streng getrennt.
Testlauf mit Sicherheitsnetz
Eine Gründung im Nebenerwerb mildert den Sprung ins kalte unternehmerische Wasser spürbar ab. Ein praktischer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit besteht darin, dass er die Möglichkeit eröffnet, eine Geschäftsidee erst einmal auszuprobieren: Funktioniert das Konzept grundsätzlich? Gibt es Kundeninteresse? Hier zeigt sich oft schon, wo die ersten Schwierigkeiten in der Gründungsphase lauern. Auch auf finanzieller Seite hat eine Nebenerwerbsgründung Vorzüge: Der Kapitalbedarf für eine nebenberufliche Gründung ist meist deutlich geringer als im Vollerwerb. Wer außerdem seinen festen Job behält, kann sich finanziell absichern und muss sich in der Gründungsphase nicht mit Existenzängsten herumschlagen. Umgekehrt kann die Gründung neben dem Beruf zusätzliche Sicherheit bieten und als zweites Standbein fungieren.
Berufliche Perspektiven bei zeitlichen Engpässen
Für alle, die sich um ihren Nachwuchs kümmern müssen oder die für die Pflege eines Verwandten zuständig sind, stellt die nebenberufliche Selbstständigkeit eine Alternative dar, die vor allem aufgrund der zeitlichen und räumlichen Flexibilität interessant ist. Wenn sich ein Job mit festen Bürozeiten nicht mehr gut mit der Familie vereinbaren lässt, wird gern eine selbstständige Tätigkeit im Homeoffice aufgenommen.
Nebenjob ungleich Nebensache
Eine Gründung im Nebenerwerb sollte genauso systematisch angegangen werden wie eine Vollzeitgründung – denn nur dann hat sie Aussicht auf Erfolg. Das bedeutet: Auch für ein nebenberufliches Gründungsvorhaben lohnen Businessplan und Business Model Canvas. Du solltest dir im Klaren darüber sein, wie ausbaufähig deine Idee ist. Könntest du dich mit deinem Geschäftskonzept eines Tages komplett selbstständig machen? Oder bleibt es bei einem unternehmerischen Intermezzo, weil deine Idee nicht zukunftsträchtig ist? Ebenso wichtig ist es, zu hinterfragen, ob die Zeit, die du investieren könntest, für dein Vorhaben ausreicht. Nicht jede berufliche Tätigkeit lässt sich ohne Komplikationen ganz einfach halbtags ausüben – in manchen Branchen musst du zum Beispiel flexibel Termine wahrnehmen können oder rund um die Uhr für deine Kunden erreichbar sein.
Zentrale Fragen bei der Gründung im Nebenerwerb
Wer mit Gründungen noch keinerlei Erfahrungen hat, weiß im Vorfeld oft gar nicht, welche Aspekte im Zuge einer Existenzgründung wichtig werden und welche Formalitäten unbedingt geklärt werden müssen. Mit folgenden Fragen solltest du dich rechtzeitig auseinandersetzen:
- Ist meine Selbstständigkeit überhaupt nebenberuflich?
Wer beruflich zweigleisig fährt, kann nicht selbst bestimmen, welche Tätigkeit die nebenberufliche ist. Deine Selbstständigkeit gilt nur dann als nebenberuflich, wenn sie weniger Zeit in Anspruch nimmt als dein fester Job. Auch das Einkommen ist ausschlaggebend: Wer mit freiberuflicher Arbeit mehr einnimmt als in der hauptberuflichen Anstellung, ist nicht im Nebenerwerb selbstständig. - Was sagt mein Chef zu meinen Gründeraktivitäten?
Rechtlich ist meist nichts dagegen einzuwenden, dass Angestellte neben ihrem Job auch eine selbstständige Tätigkeit ausüben – sofern sich die Arbeitszeiten nicht überschneiden. Je nach Arbeitsvertrag besteht jedoch die Pflicht, den Arbeitgeber darüber zu informieren. Zudem sollte deine Geschäftsidee nicht zu sehr der deines Arbeitgebers gleichen. In Konkurrenz treten darfst du mit dem Unternehmen, für das du arbeitest, nämlich nicht. Wer sicher gehen möchte, dass die neue Selbständigkeit beim Chef nicht für Unmut sorgt, kann die Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen oder – wesentlich einfacher – einfach freundliche Rücksprache mit den Vorgesetzten halten. - Kann ich bei der Namensfindung meiner Kreativität freien Lauf lassen?
Leider nein. Kleingewerbetreibende ohne Eintrag im Handelsregister müssen ihren Vor- und Nachnamen verwenden und dürfen darüber hinaus nur einen Zusatz anfügen, der Aufschluss darüber gibt, welcher Tätigkeit du nachgehst. - Bei welchen Ämtern muss ich mich melden?
Wer freiberuflich arbeitet, braucht eine Steuernummer, um Rechnungen schreiben zu können. Diese bekommt man beim zuständigen Finanzamt. Ist die Tätigkeit, die du selbstständig ausübst, gewerbepflichtig, musst du dich zudem auch beim Gewerbeamt anmelden. Die Trennung zwischen Gewerbebetrieb und freien Berufen ist jedoch nicht immer ganz eindeutig. Zentrale Unterscheidungskriterien findest du hier. - Wie funktioniert das mit der Steuer, wenn ich neben meinem festen Job noch einen selbstständigen Job habe?
Während Angestellte nicht verpflichtet sind, eine Steuererklärung zu machen, haben Freiberufler keine Wahl: Für alle, die selbstständig tätig sind, ist die Abgabe zwingend erforderlich. In deiner Steuererklärung musst du neben den Einkünften aus der Festanstellung (Anlage N) auch deine selbstständigen Einkünfte angeben. Wer eine gewerbepflichtige Tätigkeit ausübt, muss Gewerbesteuer abführen und nutzt zu diesem Zweck Anlage G; für freie Berufe gibt es die Anlage S. Aber aufgepasst! Die Steuern für das erste Jahr, in dem du selbstständig arbeitest, fallen erst im Folgejahr an – nachdem du deine Steuererklärung abgegeben hast. Denke daran, von deinen Einnahmen etwas zurückzulegen. Ein weiterer Tipp: Sammel unbedingt die Belege für sämtliche Ausgaben, die im Zusammenhang mit deiner Selbstständigkeit anfallen. Diese kannst du in deiner Steuererklärung geltend machen. - Muss ich Umsatzsteuer zahlen?
Sofern die Einnahmen aus deiner selbstständigen Tätigkeit nicht mehr als 17.500 Euro betragen, greift die sogenannte Kleinunternehmerregelung: In diesem Fall bist du von der Umsatzsteuer befreit. - Ändert sich etwas bei Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung, wenn ich nebenbei selbstständig arbeite?
Grundsätzlich ist es nicht notwendig, zusätzlich Sozialversicherung zu zahlen, wenn man nebenberuflich selbstständig wird. Es ist jedoch empfehlenswert, Rücksprache mit der Krankenversicherung zu halten: Diese stellt zum einen fest, ob deine nebenberufliche Selbstständigkeit tatsächlich ein Nebenjob ist oder eigentlich als hauptberufliche Tätigkeit gelten müsste. Darüber hinaus kann sich auch die Höhe deiner Beiträge ändern, wenn weitere Verdienste hinzukommen. - Was bedeutet eigentlich Scheinselbstständigkeit und wie kann ich sicher gehen, dass ich davon nicht betroffen bin?
Wirklich selbstständig bist du nur dann, wenn du über deine Arbeitskraft und Arbeitszeit frei verfügen kannst und diesbezüglich keine Regelungen von deinem Auftraggeber diktiert bekommst. Wichtig ist außerdem, dass du nicht nur für einen einzigen Auftraggeber tätig bist, sondern mehrere Kunden hast. Andernfalls arbeitest du lediglich unter dem Label der Selbstständigkeit, befindest dich aber tatsächlich in einem Arbeitsverhältnis, das dem eines Angestellten entspricht. Ob du scheinselbstständig bist, kannst du im Zweifelsfall durch die Deutsche Rentenversicherung feststellen lassen.
Vermisst du weitere Informationen zum Thema Gründung im Nebenerwerb? Wir freuen uns auf deine Anmerkungen und beantworten gerne deine Fragen.
Beitragsbild: FlamingoImages
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