Bei der Limited & Co. KG handelt es sich um eine gemischte Rechtsform analog zur GmbH & Co. KG. Sie vereint die Vorteile des persönlichen Haftungsschutzes einer Kapitalgesellschaft mit der Flexibilität einer Personengesellschaft – für Gründer also das Beste aus beiden Welten.
Die Limited & Co. KG setzt sich, wie der Name schon sagt, aus einer Limited und einer Kommanditgesellschaft (KG) zusammen. Wie bei der reinen KG-Rechtsform wird zur Gründung ein vollhaftender Gesellschafter benötigt (Komplementär). Das ist in diesem Fall dann keine Person sondern eine haftungsbeschränkte Limited-Kapitalgesellschaft. Hinzu kommt mindestens ein Teilhafter, der nur beschränkt in der Höhe seiner mitgebrachten Einlage für die Gesellschaft einsteht (Kommanditist).
Merkmale der Limited & Co. KG
- Für Gründer ist es wichtig zu wissen, dass die Limited & Co. KG als Kommanditgesellschaft läuft und somit dem deutschen Recht unterliegt. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
- Die Limited & Co. KG entsteht durch einen formfreien Abschluss eines Gesellschaftsvertrags und wird im Handelsregister als Personengesellschaft eingetragen.
- Bei dieser Rechtsform übernimmt die Limited die volle Haftung.
- Da es sich sozusagen um zwei zusammengesetzte Unternehmen handelt, müssen auch zwei getrennte Buchhaltungen geführt und separate Jahresabschlüsse erstellt werden. Versteuert wird die Limited & Co. KG nach deutschem Handels- und Steuerrecht.
- Sogar Einzelunternehmer können eine Limited & Co. KG gründen. Der Gesellschaftsvertrag wird in diesem Fall hinsichtlich des Gründers als alleiniger Limited-Gesellschafter und als Teilhafter geschlossen.
Die Vorteile im Überblick
- Trotz Limited handelt es sich um eine deutsche Rechtsform
- Geringe Gründungskosten (ohne Stammeinlage von 25.000 Euro wie es bei einer GmbH & Co. KG erforderlich ist), ein Startkapital von 1 Euro genügt
- Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von 24.500 Euro
- Weitere Kommanditisten können einfach aufgenommen werden
- Privatentnahmen sind möglich
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Beitragsbild: vadimguzhva
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