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Planen & Gründen Ratgeber Rechtsform und Rechtsformwahl

Limited oder Unternehmergesellschaft – Das sind die Unterschiede

Geringes Mindestkapital und vollen Haftungsschutz – mit diesen Vorteilen punktet die englische Limited auch bei deutschen Gründern. Seit 2008 gibt es mit der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), der sogenannte Mini-GmbH, eine deutsche Alternative zur Limited. Doch natürlich steckt der Teufel im Detail. Wir haben Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausgearbeitet. So bieten wir Ihnen eine gute Entscheidungsgrundlage für die Rechtsformwahl.

Die Gemeinsamkeiten – bei gewerblicher Tätigkeit in Deutschland

  • Beide Rechtsformen sind in Deutschland rechtlich anerkannt.
  • Beides sind Kapitalgesellschaften mit limitierter privater Haftung (Ihr Privatvermögen ist geschützt. Die jeweiligen Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage, das Unternehmen haftet nur in Höhe des Betriebsvermögens)
  • Beide Gesellschaften haben keine Mindestkapitalvorschrift (1 GBP bzw. 1 Euro reichen als Startkapital aus)
  • Beide können auch von nur einer Person gegründet und geführt werden, es sind keine weiteren Gesellschafter notwendig
  • Beide sind gewerbesteuerpflichtig
  • Beide Gesellschaften müssen Körperschaftssteuer (15 %) zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5 % der festgesetzten Körperschaftssteuer) entrichten
  • Beide werden beim örtlich zuständigen Finanzamt geführt
  • Beide haben nach den handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) einen Jahresabschluss in Form einer Bilanz zu erstellen (Es gelten die gleichen Kriterien wie für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften)
  • Bei beiden Gesellschaften müssen Sie den Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres im Bundesanzeiger veröffentlichen
  • Beide Gesellschaften müssen ins deutsche Handelsregister eingetragen werden
  • Beide Gesellschaften sind Mitglied der IHK beziehungsweise der HWK
  • Bei beiden ist ein beherrschender geschäftsführender Gesellschafter von der Sozialversicherungspflicht befreit
  • Für beide gelten die Regeln der verdeckten Gewinnausschüttung (ein schriftlicher Geschäftsführerdienstvertrag ist daher notwendig)
  • Beide Gesellschaften haben die gleichen Anforderungen an den Geschäftsführer
  • (z. B. kein Gewerbeverbot in Deutschland)
  • Beide Gesellschaften können Vollhafter einer Kommanditgesellschaft sein
  • Beide Gesellschaften können zur Bildung einer Holding herangezogen werden

Vorteile der Limited

  • Einfache Online-Gründung innerhalb von 24 Stunden möglich (die Gründung einer UG dauert zwischen 2 und 4 Wochen)
  • International bekannt und geschätzt
  • Keine Ansparpflicht (die UG dagegen ist verpflichtet, jedes Jahr ein Viertel des Jahresüberschusses, abzüglich Verlustvortrag, in die Rücklagen einzustellen)
  • Übertragung von Geschäftsanteilen, Änderungen innerhalb der Gesellschaft – Geschäftsführeränderungen, Satzungsänderungen, Namensänderungen oder Kapitalerhöhungen – sind ohne Notar möglich
  • Freiere Namenswahl als bei deutschen Gesellschaften
  • Mehrere Direktoren und Gesellschafter ohne zusätzliche Gründungskosten
  • Leichte und rasche Liquidation
  • Rechtssicherheit

Informieren Sie sich hier näher über die Limited.

Vorteile der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

  • Geringe Notar- und Handelsregisterkosten, sofern eine Gründung nach Musterprotokoll vorgenommen wird und sofern sich nichts innerhalb der Gesellschaft ändert (Geschäftsführer/Gesellschafter)
  • Erhält die Erlaubnis als Versicherungsvermittler nach § 34 d GewO
  • Handelsregister in Deutschland genießt öffentlichen Glauben
  • Sobald ein Stammkapital von 25.000 Euro angespart wurde, ist eine Änderung der Firma auf „GmbH“ möglich
  • Umgang mit der Rechtsform GmbH ist erprobt

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Nutzen Sie unsere Gründer-Hotline: Unsere Experten bieten Ihnen Unterstützung und Entscheidungshilfe bei allen Fragen rund um die Gründung. Kompetent. Verständlich. Persönlich. Und natürlich kostenfrei. Sie erreichen unsere kostenfreie Gründer-Hotline von montags bis freitags zwischen 9.00 und 17.00 Uhr unter 0228 95750-122. Wir freuen uns auf Ihre Fragen!

Beitragsbild: STUDIOGRANDOUEST

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