Folgende Unternehmensformen setzen bewusst auf die persönliche Haftung des oder der Inhaber (reine Personengesellschaften):
- das Einzelunternehmen
- die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- die Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Folgende Unternehmensformen schließen die persönliche Haftung des oder der Inhaber aus (reine Kapitalgesellschaften):
- die englische Limited
- die UG (haftungsbeschränkt)
- die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- die Aktiengesellschaft (AG)
Folgende Unternehmensformen setzen bewusst auf eine Mischung zwischen der persönlichen Haftung mindestens eines Gesellschafters und der Haftungsbeschränkung für den oder die übrigen Gesellschafter (haftungsgeschützte Personengesellschafen):
- die Kommanditgesellschaft (KG)
- die Limited & Co. KG
- die UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
- die GmbH & Co. KG
- die AG & Co. KG
- die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Für Sie als Gründer ist mit Blick auf den Haftungsschutz insbesondere zu Wissen:
- die reinen Kapitalgesellschaften (z.B. Limited oder AG) können Sie als Alleingesellschafter gründen und selbst Geschäftsführer sein (sog. Einpersonengründung)
- die haftungsbeschränkten Personengesellschaften (z. B. Limited & Co. KG) können Sie ebenfalls ganz alleine gründen und leiten; Sie werden Alleingesellschafter der jeweiligen Kapitalgesellschaft (etwa einer Limited) und beschränken Ihre persönliche Haftung als sog. Teilhafter (Kommanditist): Denn diese Kommanditgesellschaft besteht aus einem Vollhafter, der Kapitalgesellschaft, und mindestens einem weiteren Gesellschafter, dem Teilhafter (z. B. Ihnen).
keine Kommentare